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Fissurenversiegelung

Unter einer Fissurenversiegelung versteht man das kariesprophylaktische Auffüllen (Auffüllen zur Kariesvermeidung) von Zahnfissuren (Zahnfurchen) und -grübchen mit dünn fließendem Füllungsmaterial.

Die Kaufläche eines Seitenzahnes besteht aus sogenannten Höckern und den sich dazwischen tief einfurchenden Fissuren. Von einer gewunden verlaufenden Längsfissur gehen viele kleine Querfissuren ab. Dieses für die Kaufunktion sehr funktionell aufgebaute Relief bereitet bei der Mundhygiene Probleme, da die Fissuren auch bei optimaler Zahnputztechnik nicht gereinigt werden können, wenn sie morphologisch ungünstig geformt sind.

Die makroskopisch tiefste Stelle einer Fissur stellt mikroskopisch betrachtet deren Eingang dar. Dieser Fissureneingang ist in der Regel deutlich enger als der Durchmesser einer feinen Zahnbürstenborste. Ab dieser Einengung kann die Fissur noch bis zu 1 mm in die Tiefe reichen und sich darunter wieder ampullenförmig erweitern. Somit stellt der Fissurengrund eine optimale Ansiedelungsmöglichkeit für Mikroorganismen dar.

Die Molaren (Seitenzähne) sind nach ihrem Durchbruch sehr anfällig für Fissurenkaries. Sie tritt bevorzugt in den ersten zwei Jahren nach dem Zahndurchbruch auf. Der günstige Zeitpunkt für die Fissurenversiegelung ist ungefähr sechs Monate nach Eruptionsbeginn, wenn die Zahnkrone vollständig durchgebrochen ist, die Mineralisationsprozesse am beim Durchbruch noch nicht vollständig mineralisierten Schmelz abgeschlossen sind und der Zahn einer relativen oder absoluten Trockenlegung zugänglich gemacht werden kann.

Die Karies breitet sich vom Fissurengrund, den nur eine dünne Schmelzschicht vom darunter liegenden Dentin (Zahnbein) trennt, unterminierend und schwer erkennbar aus, da der Zahnschmelz dabei über längere Zeit völlig unversehrt bleiben kann. Daher handelt es sich bei einer Fissurenversiegelung um eine sehr sinnvolle und effektive prophylaktische (vorbeugende) Therapiemaßnahme zur Kariesverhütung, die den kariösen Befall der Fissuren um 40-60 % senkt (ohne Versiegelung lag das Risiko, eine Kauflächenkaries an Molaren zu entwickeln, nach 9 Jahren bei etwa 77 %).

Als Versiegelungsmaterial haben sich lichthärtende dünn fließende Kompositmaterialien auf Acrylatbasis (Kunststoffe) bewährt, denen teilweise Füllstoffe zugesetzt werden, von denen wiederum einige Fluoride freisetzen, die die Entstehung von Karies hemmen sollen.

Indikationen (Anwendungsgebiete)

Die klinische Sicherheit der Fissurenversiegelung wird aus verschiedenen Gründen durchaus kontrovers diskutiert. So kann beispielsweise eine klinisch verborgene Karies  unter einem opaken (undurchsichtigen) Versiegler länger unbemerkt fortschreiten als ohne Versiegelung. Auch kann ein Teilverlust der Versiegelung zur erhöhten Kariesanfälligkeit der Kaufläche beitragen, anstatt deren Entstehung zu verhindern. Daher sollte die Indikationsstellung mit Einschränkungen auf jene Fälle erfolgen, bei denen mit der Entstehung einer Fissurenkaries erfahrungsgemäß zu rechnen ist:

  • kariesfreie Fissuren und Grübchen mit ungünstiger Morphologie (Oberflächenstruktur)
  • bei Fissuren mit unproblematischer Oberflächenstruktur, wenn die Mundhygiene des Patienten, bedingt z. B. durch manuelle oder mentale Defizite, erschwert ist
  • erhöhtes Kariesrisiko  z. B. bei bereits bestehender Glattflächenkaries
  • erhöhtes Kariesrisiko bei Xerostomie (Mundtrockenheit)
  • andere Ursachen erhöhten Kariesrisikos

Vorzugsweise werden die Molaren (großen bleibenden Backenzähne) versiegelt, jedoch kann die Indikation bei entsprechendem Kariesrisiko durchaus auf die Prämolaren (kleinen bleibenden Backenzähne), die Grübchen der Schneidezähne und die Molaren der ersten Dentition (Milchmolaren) ausgeweitet werden.

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N. Meerfeld und Dr. A. Gossen
FÄ für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Telefax:+49(521)173515
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